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Baugesuch einreichen

Baubewilligungspflicht
Die meisten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben) erfordern eine Baubewilligung. Ebenso innere und äussere Umbauten, Zweckänderungen, Terrainveränderungen und Abbrüche.Das kantonale Baubewilligungsdekret regelt die Baubewilligungspflicht bzw. die Baubewilligungsfreiheit sowie das Baubewilligungsverfahren abschliessend.

Die Mitarbeitenden des Bauinspektorats stehen bei Unsicherheiten gerne beratend zur Verfügung.

Baubewilligungsfreie Vorhaben
Sonderfälle baubewilligungspflichtiger Bauvorhaben
Begriffe und Messweisen im Bauwesen
Containerbauten und Warmwasseraufbereitung
eBau (Baugesuch elektronisch einreichen, ab 1. März 2022 obligatorisch)
Baudirektion
Bauinspektorat
1 Baureglement, Revision, Änderung Mai 2022 (Nachführung bis April 2024)
Nachbarliche Zustimmungserklärung
Vorlage Näherbaurecht

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