Baudenkmäler begleiten und prägen den gebauten Raum. Sie sind die baulichen, authentischen Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur. Es ist der Auftrag der kantonalen Denkmalpflege, sich um das bauliche Erbe zu kümmern und die besonderen Werte und Qualitäten von Baudenkmälern zu vermitteln.
Baudenkmäler sind herausragende Objekte und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert. Baudenkmäler sind schützenswert, wenn sie wegen ihrer bedeutenden architektonischen Qualität oder ihrer ausgeprägten Eigenschaften ungeschmälert bewahrt werden sollen. Sie sind erhaltenswert, wenn sie wegen ihrer ansprechenden architektonischen Qualität oder ihrer charakteristischen Eigenschaften geschont werden sollen. Die Burgdorfer Baudenkmäler sind im Bauinventar aufgeführt.
Baudenkmäler können nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens für bisherige oder passende neue Zwecke genutzt und unter Berücksichtigung ihres Wertes verändert werden. Sie dürfen durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden.
Im Gegensatz zu Gebäuden, welche nicht Teil des Bauinventars sind, ist praktisch jede Veränderung eines Baudenkmals baubewilligungspflichtig, wenn das Schutzinteresse am Baudenkmal oder auch nur an einem Teil davon betroffen ist.
Klären Sie die Baubewilligungspflicht frühzeitig mit den Mitarbeitenden des Bauinspektorats ab. Die Denkmalpflege steht bei der Planung beratend zur Seite und wird im Baubewilligungsverfahren einbezogen.