Wegzug in eine andere Gemeinde:
Die Abmeldung muss entweder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste (mit Niederlassungsausweis bzw. Ausländerausweis) oder via eUmzug erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Wegzug ins Ausland:
Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich.
Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Niederlassungsausweis (Schweizer)
- Ausländerausweis
- genaues Ausreisedatum
- Auslandsadresse
- Zustelladresse in der Schweiz (Formular unten "Vertreteradresse" ausfüllen)
Informationen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer:
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.