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Invasive Neophyten, Aufruf

05.08.2020

Vermehrt sind invasive Neophyten Pflanzen in Privatgärten zu finden. Welche Massnahmen können getroffen werden um diese zu tilgen und was ist dazu zu beachten?

Invasive Neophyten
Invasive gebietsfremde Pflanzen, auch invasive Neophyten genannt, kommen in den letzten Jahren schweizweit häufiger vor. So sind es bereits über 600 gebietsfremde Pflanzenarten, welche fast einem Fünftel der Schweizer Flora entspricht. Knapp fünfzig davon sind dafür bekannt, dass sie sich auf Kosten anderer einheimischer Arten ausbreiten und diese verdrängen. Mit vertretbarem Aufwand können solche Pflanzen oft nur in der Anfangsphase einer biologischen Invasion bekämpft und getilgt werden. Sobald sich eine invasive Art in einem gewissen Ausmass ausgebreitet hat, vermehrt sie sich explosionsartig und es wird sehr schwierig, teuer oder gar unmöglich, sie wieder ganz zu tilgen. Auf dem Gemeindegebiet Burgdorf sind ebenfalls mehrere Bereiche (im Wesentlichen an Fliessgewässern) mit invasiven Neophyten – insbesondere mit dem Japanischen Knöterich – bedeckt. Weitere Einzelpflanzen wie die kanadische Goldrute oder das einjährige Be-rufskraut sind vermehrt zu beobachten. Die Baudirektion ist bemüht, die öffentlichen Flächen unter Kontrolle zu halten, um weitere Verbreitungen zu vermeiden. Die Bekämpfung erfolgt durch mehrmaliges Mähen und selektivem mechanischem Einsatz (Entfernen von Hand). In Ausnahmefällen können auch bei Problempflanzen Einzelstockbehandlungen mit einem zugelassenen Herbizid erfolgen. Das Schnittgut wird der Kehrichtverbrennungsanlage zugeführt.

Pflanzenliste der Freisetzungsverordnung
Die gesetzlichen erfassten Neophyten (Pflanzenart folgend) dürfen nicht in den Verkauf gebracht werden. Gemäss Verordnung müssen bereits gesetzte Pflanzen nicht ausgegraben werden (ausser Ambrosia). Sie dürfen aber keinesfalls durch Pflege gefördert werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, alle invasiven Neophyten auszugraben und fachgerecht zu entsorgen:

- Aufrechte Traubenkraut, Ambrosia
- Bastard-Knöterich
- Drüsiges Springkraut
- Essigbaum
- Flutendes Heussenkraut
- Grossblütiges Heussenkraut
- Grosser Wassernabel
- Herkulesstaude
- Himalaya-Knöterich
- Japanischer Knöterich
- Kanadische, Spätblühende u. Hain-Goldrute
- Nadelkraut
- Nutalls Wasserpest
- Riesen- und Mantegazzis Bärenklau*
- Sachalin-Knöterich
- Schlingknöterich, Auberts Windenknöterich
- Schmalblätteriges Greiskraut

*Gut zu wissen:
Eine Berührung bei gleichzeitiger Sonneneinstrahlung führt zu starken Hautentzündungen und Verbrennungen. Bei Bekämpfungsmassnahmen Hautkontakt vermeiden (Schutzkleidung) und bei bedecktem Himmel arbeiten.

Handlungsmöglichkeiten in Privatgrundstücken
Wie und was kann der Grundeigentümer zur Bekämpfung gebietsfremder Pflanzen beitragen und wie soll vorgegangen werden?
- Invasive Neophyten kennen und identifizieren lernen.
- Vermehrt kontrollieren und erkannte Neophyten ausreissen sowie korrekt entsorgen. Invasive Knöterich-Arten müssen weiträumig ausgegraben werden.
- Wenn Entfernen nicht möglich ist, vor dem Blühen oder tragen der Fruchtstände diese entfernen und korrekt zu entsorgen.
- Keine unbekannten Pflanzenarten einkaufen und pflanzen.
- Trotz Kaufangeboten auf Problempflanzen verzichten (z.B. Sommerflieder, Robinie).
- Einheimische oder nicht invasive gebietsfremde Zierpflanzen bevorzugen.
- Für Ersatzpflanzungen nur einheimische, ökologisch wertvolle Pflanzenarten (z.B. bienenfreundliche Pflanzenarten) verwenden.
- Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an einen Landschaftsgärtner oder ein Gartenbauunternehmen in Ihrer Gegend.

Fachgerechtes Entsorgen der invasiven Neophyten
Schnittgut und Gartenabfälle mit belasteten invasiven Neophyten sind in den Hauskehricht (Kehrichtsack) zu entsorgen. Keine Deponie in Wildhecken als Unterschlupf, im eigenen Kompost oder in die Grünabfuhr der Gemeinde.

Es stehen Container bei der Hauptsammelstelle, Baudirektion, Lyssachstrasse 92, für die Entsorgung kleinerer Pflanzenmengen zur Verfügung. Die Entsorgung von einzelnen Pflanzen ist für Privatpersonen kostenlos. 

Weiterführende Informationen sind zu finden unter:
(Auflistung nicht abschliessend)
- www.pronatura.ch
- www.jardinsuisse.ch
- www.infoflora.ch
- www.bafu.admin.ch

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