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Öffentliche Auflage «Emmentalwärts»

04.11.2020

Das Bauprojekt zur Verkehrssanierung Burgdorf – Oberburg – Hasle b.B. «Emmentalwärts» liegt vom 19. November 2020 bis 8. Januar 2021 öffentlich auf.

Weiterführende Informationen (Link auf www.emmentalwaerts.bve.be.ch)

Das Bauprojekt zur Verkehrssanierung Burgdorf – Oberburg – Hasle b.B. «Emmentalwärts» liegt vom 19. November 2020 bis 8. Januar 2021 öffentlich auf. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen mit einem schützenswerten Interesse haben nun die Gelegenheit, Einsprache zu erheben.

Planausstellung zum Auflageprojekt
Kantonales Verwaltungszentrum, Dunantstrasse 7B, 2. Stock, 3400 Burgdorf
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch, 16.00 – 20.00 Uhr, Samstag, 09.00 – 12.00 Uhr (ausser an Feiertagen)
Gruppen bis max. 14 Personen nur auf Anmeldung ausserhalb der regulären Öffnungszeiten: Tel. 031 635 53 00

Schutzkonzept: Wir bitten Sie, die aktuell gültigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Es besteht Maskenpflicht. In der Ausstellung können sich aktuell max. 15 Personen gleichzeitig aufhalten. Beim Eingang zur Ausstellung stehen Desinfektionsmittel bereit.

Einsicht in das Auflagedossier
Das Dossier mit allen für die öffentliche Auflage relevanten Plänen und Berichten steht ab dem 19. November 2020 auf der Projektwebsite von «Emmentalwärts» (Link auf www.emmentalwaerts.bve.be.ch) zur Verfügung.

Das Auflagedossier ist zudem vom 19. November 2020 bis 8. Januar 2021 an folgenden Orten einsehbar:
• Planausstellung, Kantonales Verwaltungszentrum, Dunantstrasse 7B, 2. Stock, 3400 Burgdorf
• Gemeindeverwaltung Lyssach, Hubelsgasse 24, 3421 Lyssach
• Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf
• Gemeindeverwaltung Oberburg, Emmentalstrasse 11, 3414 Oberburg
• Gemeindeverwaltung Hasle b.B., Bahnhofplatz 5, 3415 Hasle b.B.

Bei Unsicherheit nachfragen
Suchen Sie bei Unsicherheiten das Gespräch mit dem Oberingenieurkreis IV. Allfällige Missverständnisse können so aus dem Weg geräumt werden: Oberingenieurkreis IV, Tel. 031 635 53 00

Einsprachen
Zur Einsprache berechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet bei einer der Auflagestellen
einzureichen.

Einsprachefrist
Bis spätestens 8. Januar 2021 (Datum des Poststempels)

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