Baubewilligungspflicht
Die meisten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben) erfordern eine Baubewilligung. Ebenso innere und äussere Umbauten, Zweckänderungen, Terrainveränderungen und Abbrüche.Das kantonale Baubewilligungsdekret regelt die Baubewilligungspflicht bzw. die Baubewilligungsfreiheit sowie das Baubewilligungsverfahren abschliessend.
Die Mitarbeitenden des Bauinspektorats stehen bei Unsicherheiten gerne beratend zur Verfügung.
Revision Baureglement
Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Burgdorf ist in Revision begriffen.
Die Anpassung des Baureglements an die neuen Messweisen der BMBV (BSG 721.3 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen vom 25.05.2011) ist genehmigt und in Rechtskraft.
Das Verfahren für die Festlegung der Gewässerräume ist noch nicht abgeschlossen. Zukünftig gelten die Zonenpläne 3. In der Zwischenzeit gelten zusätzlich die bundesrechtlichen Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung. Setzen Sie sich bei Bauprojekten an Gewässern mit uns in Verbindung.
Die untenstehenden Vorschriften und Pläne sind rechtskräftig oder öffentlich aufgelegen und haben seitdem Rechtsvorwirkung.