Bahnhofstrasse 43

15.01.2026

Abbruch und Neubau Geschäftshaus mit Wohnungen: Generelles Baugesuch für Volumetrie und Höhe, zwei zusätzliche Vollgeschosse, Gestaltung und Materialisierung

Baupublikation

Gesuchstellende
UBS Investment Foundation 1 - AST IS, vertr. durch UBS Fund Management Switzerland AG, Roman Weiss, Aeschenvorstadt 1, 4002 Basel

Projektverfassende
HPAG Architektur, Simon Christen, Kanalweg 1, 3422 Kirchberg

Projektstandort
Bahnhofstrasse 43, Burgdorf / Parzelle Nr. 981, 458

Koordinaten
2 000 000 / 1 000 000

Bauvorhaben
Abbruch und Neubau Geschäftshaus mit Wohnungen, generelles Baugesuch für Volumetrie und Höhe, zwei zusätzliche Vollgeschosse, Gestaltung und Materialisierung

Nutzungszone
Überbauungsordnung Mischzone 5

Schutzzone
Grundwasserschutzzone S1, S2, S3, Naturschutzgebiet, XXXXX

Schutzgebiet
Ortsbildschutzgebiet O, Strukturgebiet S, Landschaftsbildgebiet, Naturgebiet, im Gewässerraum, Bereich Begrünung öffentlicher Raum

Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au, Ao, üB, Zu, Zo; Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.

Ausnahme n Nach Art. 26 BauG / nach Art. 28 BauG von Art. 00 XXXXX für XXXXX
Nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)
Nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone
Nach Art. 34 KWaV für das Unterschreiten des Waldabstands
Nach Art. 36/38 KEnG von Art. 00 KEnG/KEnV für XXXXX (Ausnahmen von den Vorschriften über die Energienutzung)
Nach Art. 41c GSchV für das Bauen im Gewässerraum
Nach Art. 41 WBG für die Wasserbaupolizeibewilligung
Nach Art. 3 GSchG für das Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässern
Nach Art. 00 XXXXX für XXXXX

Hinweis
Erleichterung Profile, Spezielles

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 16. Februar 2026


Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.


Burgdorf, 8. Januar 2026
Bauinspektorat

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