Polieregasse 52
27.11.2025
Aufhebung eines dem Gemeingebrauch gewidmeten Strassenabschnitts (nachträgliches Baugesuch), Neubau Parkplätze, neue Umgebungsgestaltung
Baupublikation
Bauherrschaft
Franz Wyss, Poliergasse 52, 3400 Burgdorf
Projektverfassende
Kohler + Partner AG, Bauingenieure SIA/SVI/EUR, Tiergarten 3, 3400 Burgdorf
Projektstandort
Poliergasse 52, 3400 Burgdorf
Parzelle
517
Koordinaten
2’614’331 / 1’212’123
Zone
Mischzone 3a
Gewässerschutzbereich/Massnahme
Gewässerschutzbereich Aᵤ
Gewässerschutzmassnahmen
Das Regenabwasser wird versickert
Ausnahme
Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 81 Abs. 1 und 2 SG)
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 29. Dezember 2025
Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Langnau, 25. November 2025
Regierungsstatthalteramt Emmental
