Sägegasse 22, 22a, 22b
19.02.2026
Einbau von Wohnungen, Sanierung Aussenhülle, Erstellen von Balkonen und Abstellplätzen
Gesuchstellende
Interterritorial AG, Mittelstrasse 32, 3012 Bern
Projektverfassende
Jordi+Partner AG, dipl. Architekten ETH/SIA, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern
Projektstandort
Sägegasse 22, 22a, 22b, Burgdorf / Parzellen Nr. 4110, 4109
Bauvorhaben
Einbau von Wohnungen, Sanierung Aussenhülle, Erstellen von Balkonen und Abstellplätzen
Projektänderung
Während der Bauausführung: Änderung von Grundrissen, Reduktion von 10 auf 9 Wohnungen, Änderungen von Fassadenöffnungen
Überbauungsordnung
XI Schafrothareal
Schutzobjekt
Schützenswert, K-Objekt
Ausnahme
Nach Art. 31 LSV für überschrittene Immissionsgrenzwerte für Strassenlärm bei lärmempfindlichen Wohnräumen
Auflagestelle
Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 23. März 2026
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 19. Februar 2026
Bauinspektorat
