Sägegasse 22, 22a, 22b

19.02.2026

Einbau von Wohnungen, Sanierung Aussenhülle, Erstellen von Balkonen und Abstellplätzen

Gesuchstellende
Interterritorial AG, Mittelstrasse 32, 3012 Bern

Projektverfassende
Jordi+Partner AG, dipl. Architekten ETH/SIA, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern

Projektstandort
Sägegasse 22, 22a, 22b, Burgdorf / Parzellen Nr. 4110, 4109

Bauvorhaben
Einbau von Wohnungen, Sanierung Aussenhülle, Erstellen von Balkonen und Abstellplätzen

Projektänderung
Während der Bauausführung: Änderung von Grundrissen, Reduktion von 10 auf 9 Wohnungen, Änderungen von Fassadenöffnungen

Überbauungsordnung
XI Schafrothareal

Schutzobjekt
Schützenswert, K-Objekt

Ausnahme
Nach Art. 31 LSV für überschrittene Immissionsgrenzwerte für Strassenlärm bei lärmempfindlichen Wohnräumen
                        
Auflagestelle
Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 23. März 2026

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.

Burgdorf, 19. Februar 2026

Bauinspektorat

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