Alpenstrasse 47
16.07.2026
Öffnung des Vorlandes, Teilabbruch der Einfriedung, Einbau Gartentor, Erstellen von Abstellplätzen (Auto und Fahrräder)
Baupublikation
Gesuchstellende
Thomas Stuber und Regula Jakob Stuber, Alpenstrasse 47, 3400 Burgdorf
Projektverfasser
imago Hänni, Kaltackerstrasse 9, 3412 Heimiswil
Projektstandort
Alpenstrasse 47, Burgdorf / Parzelle Nr. 636
Bauvorhaben
Öffnung des Vorlandes, Teilabbruch der Einfriedung, Einbau Gartentor, Erstellen von Abstellplätzen (Auto und Fahrräder)
Nutzungszone
Wohnzone 2
Schutzobjekt
Erhaltenswert
Schutzgebiet
Archäologische Fundstellen
Ausnahme
Nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 17. August 2026
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzuge-ben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffent-licht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit un-verhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 9. Juli 2026
Bauinspektorat
