Farbweg
10.09.2026
Abbruch von zwei öffentlichen Parkieranlagen, Neubau von zwei Wohnhäusern bzw. Mehrfamilienhäuser mit Gewerbefläche im Erdgeschoss und Einstellhalle
Baupublikation
Gesuchstellende
PTV Pensionskasse der Technischen Verbände SIA Swiss Engineering BSA FSAI suisse.ing, Eigerplatz 2, 3007 Bern
Allreal Generalunternehmung AG, Zieglerstrasse 53, 3007 Bern
Projektverfassende
GWJ Architektur AG, Nordring 4A, 3013 Bern
Projektstandort
Farbweg, Gotthelfstrasse / Parzelle Nr. 528, 542, 4959, 4960, 4983
Bauvorhaben
Abbruch von zwei öffentlichen Parkieranlagen, Neubau von zwei Wohnhäusern bzw. Mehrfamilienhäuser mit Gewerbefläche im Erdgeschoss und Einstellhalle
Nutzungszone
Überbauungsordnung XXXVII Farbweg
Schutzgebiet
Gewässerraum
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au, Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.
Ausnahme
Überschreiten der Immissionsgrenzwerte (Strassenlärm) gem. Art. 31 LSV
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 12. Oktober 2026
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 9. September 2026
