Farbweg
26.02.2026
Abbruch Verkaufsgebäude, Neubau Wohngebäude mit Gewerbe im Erdgeschoss (Baubereich C)
Gesuchstellende
PTV Pensionskasse der Technischen Verbände SIA Swiss Engineering BSA FSAI suisse.ing, Eigerplatz 2, 3007 Bern
Allreal Generalunternehmung AG, Zieglerstrasse 53, 3007 Bern
Projektverfassende
GWJ Architektur AG, Nordring 4A, 3013 Bern
Projektstandort
Farbweg, Poststrasse Parzelle Nr. 510
Bauvorhaben
Abbruch Verkaufsgebäude, Neubau Wohngebäude mit Gewerbe im Erdgeschoss (Baubereich C)
Nutzungszone
Überbauungsordnung Nr. 11 Farbwegareal
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au; Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.
Ausnahme
- Überschreiten der Immissionsgrenzwerte (Strassenlärm) gem. Art. 31 LSV
Auflagestelle
Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 30. März 2026
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 26. Februar 2026
Bauinspektorat
