Flurweg 12
20.08.2026
Nachträgliches Baugesuch für einen Autoabstellplatz im Vorland
Baupublikation
Gesuchstellende
Monika Ruch-Berger, Flurweg 12, 3400 Burgdorf
Vertreter
Ray Gysin, Winterhaldenstrasse 2, 3429 Höchstetten
Projektstandort
Flurweg 12, Burgdorf / Parzelle Nr. 1407
Bauvorhaben
Nachträgliches Baugesuch für einen Autoabstellplatz im Vorland
Nutzungszone
Wohnzone 2
Schutzgebiet
Strukturgebiet S II Siedlung Ey West
Ausnahmen Nach Art. 28 BauG bzw. nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone), Art. 32 BR für das Bauen im grossen Grenzabstand und Art. 62a Abs. 4 BR für das Abweichen von den Merkmalen des Strukturgebiets
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au, das Platzwasser versickert über die Schulter
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 21. September 2026
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 17. August 2026
Bauinspektorat
