Flurweg 7a

10.09.2026

Nachträgliches Baugesuch für zusätzliche 3 im Jahr 2019 mit der Gebäudeerweiterung Nr. 7a realisierte Abstellplätze für Motorfahrzeuge inkl. Ersatz von 2 Längsparkfelder durch 3 Schrägparkfelder

Baupublikation

Gesuchstellende
Ester und Fritz Lüdi-Bardella, Flurweg 7, 3400 Burgdorf

Projektverfassende
Studio RaumArt GmbH, Bernstrasse 41, 3303 Jegenstorf

Projektstandort
Flurweg 7a, Burgdorf / Parzelle Nr. 1439

Bauvorhaben
Nachträgliches Baugesuch für zusätzliche 3 im Jahr 2019 mit der Gebäudeerweiterung Nr. 7a realisierte Abstellplätze für Motorfahrzeuge inkl. Ersatz von 2 Längsparkfeldern durch 3 Schrägparkfelder

Nutzungszone
Wohnzone 2

Schutzgebiet
Strukturgebiet S II Siedlung Ey-West mit Richtlinien

Ausnahme
Nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 12. Oktober 2026

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.


Burgdorf, 7. September 2026
Bauinspektorat

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