Kirchbergstrasse 209

26.03.2026

Verlängerung der zonenfremden Übergangsnutzung für die Nutzung eines Kiesplatzes als Verkaufs- und Abstellfläche von Fahrzeugen um zwei Jahre

Gesuchstellender
Martin Flury, Stöcklimattstrasse 34, 4543 Deitingen

Projektstandort
Kirchbergstrasse 209, Burgdorf / Parzelle Nr. 1040

Bauvorhaben
Verlängerung der zonenfremden Übergangsnutzung für die Nutzung eines Kiesplatzes als Verkaufs- und Abstellfläche von Fahrzeugen um zwei Jahre

Überbauungsordnung
Überbauungsordnung IV Buchmatt

Hinweis
Übergangsnutzung gemäss Art. 45 BR. Die Übergangsnutzung wurde für 5 Jahre erteilt und kann für 2 Jahre verlängert werden.

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 27. April 2026

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Burgdorf, 24. März 2026

Bauinspektorat

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