Kirchbühl 2

10.09.2026

Innere Anpassungen, Umbau Restaurantküche, Erneuerung Lüftungsanlage mit technischen Dachaufbauten, Einbau Kühlräume

Baupublikation

Gesuchstellende
Techpharma Management AG, Technikumstrasse 2, 3400 Burgdorf

Projektverfassende
Giraudi und Partner Architekten AG, Emmentalstrasse 14, 3401 Burgdorf

Projektstandort
Kirchbühl 2, Burgdorf / Parzelle Nr. 80

Bauvorhaben
Innere Anpassungen, Umbau Restaurantküche, Erneuerung Lüftungsanlage mit technischen Dachaufbauten, Einbau Kühlräume

Nutzungszone
Mischzone Altstadt

Schutzgebiete
Ortsbildschutzgebiet O I Altstadt, Unter- und Oberstadt, Archäologisches Schutzgebiet

Schutzobjekt
Schützenswert, K-Objekt, Baugruppe Altstadt, unter Schutz gestellt durch Regierungsratsbeschluss vom 8. Dezember 1999

Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au; Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet

Ausnahmen
Nach Art. 26 BauG bzw. Art. 36 KEnG bzw. 38 KEnG von Art. 35 KEnG bzw. Art. 37 KEnG i.V.m. Art. 41 KEnG für die Nichteinhaltung der Minimalanforderungen an die Energienutzung bei Lüftungsanlagen bzw. von der Anpassungspflicht haustechnischer Anlagen für ein Baudenkmal

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 12. Oktober 2026

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.


Burgdorf, 9. September 2026
Bauinspektorat Burgdorf

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