Lorraine 22a
19.03.2026
Tragwerkertüchtigung durch Richten der Holzkonstruktion, teilweiser Ersatz Streifenfundament, Ersatz der gemauerten Ausfachung inkl. neu verputzen sowie Ersatz Treppengeländer
Gesuchstellende
Elisabeth Wisler, Dürr 1221, 3452 Grünenmatt
Projektverfassende
Planungsbüro Brand GmbH, Ismael Brand, Haldenstrasse 8, 3454 Sumiswald
Projektstandort
Lorraine 22a, Burgdorf / Parzelle Nr. 1211
Bauvorhaben
Tragwerksertüchtigung durch Richten der Holzkonstruktion, teilweise Ersatz Streifenfundament, Ersatz der gemauerten Aus-fachung inkl. neu verputzen sowie Ersatz Treppengeländer
Nutzungszone
Grünzone
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au; Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.
Ausnahmen
Nach Art. 26 BauG von Art. 46 BR für das Bauen in der Grünzone
Nach Art. 34 KWaV für das Unterschreiten des Waldabstands
Nach Art. 41c GSchV für das Bauen im Gewässerraum
Nach Art. 41 WBG für die Wasserbaupolizeibewilligung
Hinweis
Die Publikation der Ausnahmen erfolgt vorsorglich. Ob die Ausnahmen nötig sind oder im Rahmen der Besitzstandsgarantie hinfällig werden, zeigt sich im Verlauf der materiellen Prüfung.
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 20. April 2026
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Bau-direktion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Burgdorf, 18. März 2026
Bauinspektorat
