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Lyssachstrasse 23

17.04.2025

Aufstellen digitaler Informationsmonitor

Baupublikation

Gesuchstellende
Infoboard Schweiz AG, Gabriel Keller, Industriestrasse 149, 9200 Gossau

Projektstandort
Lyssachstrasse 23, Burgdorf, Parzelle Nr. 495

Bauvorhaben
Aufstellen digitaler Informationsmonitor

Nutzungszone
Mischzone 4

Ausnahmen
Nach Art. 26 BauG von Art. 4 und 7 Reklamereglement (RR) für das Erstellen einer Reklame mit bewegten Bildern an einem nicht dafür vorgesehenen Standort.

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 19. Mai 2025

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.

Burgdorf, 11. April 2025

Bauinspektorat

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