Lyssachstrasse 42a und b

26.03.2026

Einrichten einer Bankfiliale, Änderung des Eingangs, Anbringen von Firmenanschriften

Gesuchstellende
Bernerlandbank AG, Remo Fricker, Kirchgasse 2, 3454 Sumiswald

Projektverfassende
Integral design-build AG, Züricherstrasse 39, 8952 Schlieren, Angela Inäbnit, Züricherstrasse 39, 8952 Schlieren,
Müller + Partner Architekten AG, Raffael Egger, Eichenweg 16, 4900 Langenthal, Integral design-build AG, Rainer Schmitt, Züricherstrasse 39, 8952 Schlieren

Projektstandort
Lyssachstrasse 42 a und b, Burgdorf / Parzelle Nr. 4851

Bauvorhaben
Einrichten einer Bankfiliale, Änderung eines Eingangs, Anbringen von Firmenanschriften

Überbauungsordnung
Überbauungsordnung Suttergut Nord

Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au, Schmutzwasser wird in die Kanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 27. April 2026

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Burgdorf, 24. März 2026

Bauinspektorat

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