Schlossmattstrasse 21
30.07.2026
Umbau Dachgeschoss mit neuen Schleppgauben, Neubau Autounterstand. Projektänderung:Verzicht auf zweite, eigenständige Wohneinheit, Verzicht auf Schleppgauben, Verzicht auf neue Überdachung Autoabstellplatz; Erweiterung Zimmer im Dachgeschoss im best. EFH, neue Cheminéeöfen im EG und DG, Einbau PV-Anlage
Baupublikation Projektänderung
Gesuchstellende
Petra + Jörg Salomon, Schlossmattstrasse 21, 3400 Burgdorf
Projektverfassende
Kaufmann und Arm AG, Kornhausgasse 11, 3401 Burgdorf
Projektstandort
Schlossmattstasse 21 / Parzelle Nr. 2254
Bauvorhaben
Umbau Dachgeschoss mit neuen Schleppgauben, Neubau Autounterstand
Projektänderung
Verzicht auf zweite, eigenständige Wohneinheit, Verzicht auf Schleppgauben, Verzicht auf neue Überdachung Autoabstellplatz; Erweiterung Zimmer im Dachgeschoss im best. EFH, neue Cheminéeöfen im EG und DG, Einbau PV-Anlage
Ausnahme
Unterschreiten der min. Raumhöhe in abgeschrägten Räumen (Art. 67 Abs. 2 BauV)
Nutzungszone
Wohnzone 2
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 31. August 2026
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 29. Juli 2026
Bauinspektorat
