Schlossmattstrasse 21

30.07.2026

Umbau Dachgeschoss mit neuen Schleppgauben, Neubau Autounterstand. Projektänderung:Verzicht auf zweite, eigenständige Wohneinheit, Verzicht auf Schleppgauben, Verzicht auf neue Überdachung Autoabstellplatz; Erweiterung Zimmer im Dachgeschoss im best. EFH, neue Cheminéeöfen im EG und DG, Einbau PV-Anlage

Baupublikation Projektänderung

Gesuchstellende
Petra + Jörg Salomon, Schlossmattstrasse 21, 3400 Burgdorf

Projektverfassende
Kaufmann und Arm AG, Kornhausgasse 11, 3401 Burgdorf

Projektstandort
Schlossmattstasse 21 / Parzelle Nr. 2254

Bauvorhaben
Umbau Dachgeschoss mit neuen Schleppgauben, Neubau Autounterstand

Projektänderung
Verzicht auf zweite, eigenständige Wohneinheit, Verzicht auf Schleppgauben, Verzicht auf neue Überdachung Autoabstellplatz; Erweiterung Zimmer im Dachgeschoss im best. EFH, neue Cheminéeöfen im EG und DG, Einbau PV-Anlage

Ausnahme
Unterschreiten der min. Raumhöhe in abgeschrägten Räumen (Art. 67 Abs. 2 BauV)

Nutzungszone
Wohnzone 2

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 31. August 2026

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.


Burgdorf, 29. Juli 2026
Bauinspektorat

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