Überbauungsordnung, Werkleitungsersatz Teil-Gebiet Gsteig
24.09.2026
Öffentliche Planauflage gemäss Koordinationsgesetz (KoG; BSG 724.1)
Publikation der öffentlichen Auflage
Überbauungsordnung
Werkleitungsersatz Teil-Gebiet Gsteig, Burgdorf
Sicherung von öffentlichen Abwasser- und Wasserleitungen (inkl. Mitverlegung Elektroanlagen) mit Sonderbauwerken und Nebenanlagen. Kombiniertes Verfahren inkl. Baubewilligung
Die Einwohnergemeinde Burgdorf bringt gestützt auf Art. 60 und Art 88 Abs. 6 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Werkleitungsersatz Teil-Gebiet Gsteig im kombinierten Planerlassverfahren zur öffentlichen Auflage.
Um die Durchleitungsrechte und den Bau zu sichern, führt die Stadt Burgdorf zusammen mit der Localnet AG ein kombiniertes Verfahren bestehend aus Überbauungsordnung und Baubewilligung durch.
Für das Bauvorhaben werden keine Ausnahmen beansprucht.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24.09.2026 bis 26.10.2026, in der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92,
3401 Burgdorf öffentlich auf und können unabhängig davon auf der Homepage der Stadt Burgdorf eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Baudirektion Burgdorf einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Baudirektion innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
Burgdorf, 21.September 2026
