Willestrasse 6

06.08.2026

Nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung von bestehenden Schutzräumen in Jugendräumlichkeiten

Baupublikation

Gesuchstellende 
Reformierte Kirche Burgdorf, Annette Wisler Albrecht, Kirchbühl 26, 3400 Burgdorf
Reformierte Kirche Burgdorf, Inès Walter Grimm, Kirchbühl 26, 3400 Burgdorf

Projektverfassende
werkidee architekten gmbh, Heinz Sägesser, Schlossgässli 14, 3400 Burgdorf

Projektstandort
Willestrasse 6, Burgdorf / Parzelle Nr. 385

Koordinaten
2 000 000 / 1 000 000

Bauvorhaben
Nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung von bestehenden Schutzräumen in Jugendräumlichkeiten

Projektänderung

Nutzungszone
Überbauungsordnung Zone für öffentliche Nutzungen ZöN 1.2

Schutzzone
Grundwasserschutzzone S1, S2, S3, Naturschutzgebiet, XXXXX

Schutzgebiet
Ortsbildschutzgebiet O, Strukturgebiet S, Landschaftsbildgebiet, Naturgebiet, im Gewässerraum, Bereich Begrünung öffentlicher Raum

Schutzobjekt
Schützenswert, K-Objekt

Gewässerschutz Gewässerschutzbereich Au, Ao, üB, Zu, Zo; Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.

Ausnahme n Nach Art. 26 BauG / nach Art. 28 BauG von Art. 00 XXXXX für XXXXX
Nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)
Nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone
Nach Art. 34 KWaV für das Unterschreiten des Waldabstands
Nach Art. 36/38 KEnG von Art. 00 KEnG/KEnV für XXXXX (Ausnahmen von den Vorschriften über die Energienutzung)
Nach Art. 41c GSchV für das Bauen im Gewässerraum
Nach Art. 41 WBG für die Wasserbaupolizeibewilligung
Nach Art. 3 GSchG für das Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässern
Nach Art. 00 XXXXX für XXXXX

Hinweis
Erleichterung Profile, Spezielles

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 7. September 2026

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.


Burgdorf, 3. August 2026
Bauinspektorat

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