Wynigenstrasse/Einungerstrasse
23.04.2026
Erweiterung der Fernwärmegrundleitung in der Wynigenstrasse zwischen den Gebäudenummern 2 und 8
Gesuchstellende
Localnet AG, Bernstrasse 102, 3401 Burgdorf
Projektverfassende
c+s ingenieure ag, Wynigenstrasse 2, 3400 Burgdorf
Projektstandort
Wynigenstrasse/Einungerstrasse / Parzelle Nr. 297, 1248, 1267
Koordinaten
2 614 633 / 1 212 027
Bauvorhaben
Erweiterung der Fernwärmegrundleitung in der Wynigenstrasse zwischen den Gebäudenummern 2 und 8
Nutzungszone
Öffentliche Verkehrsfläche (Strasse)
Gewässerschutzbereich
Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet
Ortsbildschutzgebiet O VII Wynigenstrasse
Ausnahme
Nach Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 26. Mai 2026
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 21. April 2026
Bauinspektorat
