25.07.2023
Allen Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Burgdorf wird im August 2023 eine Rechnung zur Bezahlung der Hundetaxe zugestellt.
Die Taxe wurde für das Jahr 2023 auf CHF 100.-- pro Hund festgesetzt.
Von der Hundetaxe befreit sind aktive anerkannte Dienst-, Rettungs- und Therapiehunde sowie Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung. Ein entsprechender Nachweis ist jährlich einzureichen. Damit das Verzeichnis der Hundehalterinnen und Hundehalter vor der Fakturierung bereinigt werden kann, sind sämtliche Nachweise bis am 10. August 2023 bei den Einwohnerdiensten, Bereich Steuern (steuern@burgdorf.ch), einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist sind in jedem Fall CHF 100.-- je Hund geschuldet.
Auch die An- und Abmeldung eines Hundes ist innert gleicher Frist zu melden (Onlineformular) oder per Mail an steuern@burgdorf.ch.
WICHTIG: Sämtliche Korrekturen der Daten sind auch auf der nationalen Hundedatenbank AMICUS anzupassen. Die Änderungen können selber über die Homepage www.amicus.ch erfasst werden.
Bei Fragen zum AMICUS melden Sie sich unter 0848 777 100 oder info@amicus.ch.
Einwohner- und Sicherheitsdirektion, Bereich Steuern