Rechtsgrundlagen zum Natur- und Tierschutz
02.04.2026
Neues Merkblatt zum Vogel- und Naturschutz: Es zeigt, worauf bei Bau- und Umgebungsarbeiten zu achten ist. Besonders während der Brutzeit (April–Juli) sind Nester und Lebensräume geschützt.
Der Natur- und Vogelschutzverein Burgdorf hat mit dem Bauinspektorat ein Merkblatt zu Rechtgrundlagen zum Natur- und Tierschutz erarbeitet. Ziel ist es, Bauherrschaften, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bauplanende zu sensibilisieren und aufzuzeigen, worauf hinsichtlich des Vogelschutzes bei Baustellen und Umgebungsarbeiten geachtet werden muss. So sind alle Lebensräume von wildlebenden Säugetieren und Vögeln grundsätzlich geschützt. Insbesondere dürfen Nester und Nistkästen in Bäumen und an Gebäuden während der Brutzeit vom 1. April bis am 31. Juli nicht gestört und entfernt werden.
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