Öffentliche Mitwirkung
18.09.2026
Überarbeitung Richtplan Energie
Der Gemeinderat der Stadt Burgdorf bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überarbeitung des Richtplan Energie zur öffentlichen Mitwirkung.
Projektbeschreibung
Der Richtplan Energie ist seit dem 19. Dezember 2012 in Kraft und bedarf nach 14 Jahren einer Überarbeitung ausfolgenden Gründen:
Die Inhalte entsprechen nicht mehr den gültigen Gesetzgebungen und es liegen neue politische Rahmenbedingungen vor.
Die bestehende Richtplankarte ist nicht mehr aktuell und nicht mehr anwendbar.
Es gibt neue Erkenntnisse, insbesondere bei den Energiepotenzialen
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Das Planungsgeschäft ist vom 18. September bis am 13. November 2026 auf der e-Mitwirkungsplattform www.dialog.burgdorf.ch aufgeschaltet und liegen in der Baudirektion Burgdorf auf. Während der Auflagefrist können alle schriftlich und begründet Einwendungen und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind digital unter www.dialog.burgdorf.ch zu machen, oder schriftlich an die Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf zu richten.
Burgdorf, 16. September 2026
Der Gemeinderat
