Trendfahrzeuge / E-Trottinett und E-Roller

19.08.2026

Trendfahrzeuge / E-Trottinett und E-Roller

Neben Autos, Velos und Motorrädern gibt es heute zahlreiche spezielle Fahrzeugarten. Die Kantonspolizei Bern informiert über die geltenden Vorschriften zu Elektro-Trottinetten, Segways und anderen Trendfahrzeugen.

Fahrzeuge, die für den öffentlichen Raum zugelassen sind

Wenn Ihr Elektro-Trendfahrzeug für den öffentlichen Raum zugelassen ist, müssen Sie sich an die folgenden Regeln halten:

  • Sie müssen Radstreifen und Radwege benützen, wenn keine solchen vorhanden sind, fahren Sie am rechten Fahrbahnrand.
  • Allgemeine Fahrverbote gelten auch für Sie. Auf dem Trottoir dürfen Sie ebenfalls nicht fahren.
  • Sie müssen das Fahrzeug auf dafür vorgesehenen Flächen parkieren. Auf einem Trottoir dürfen Sie nur dann parkieren, wenn daneben noch mindestens 1,5 Meter Raum frei bleiben.
  • Kinder unter 14 Jahre dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren, 14- bis 16-jährige brauchen einen Führerausweis der Kategorie M. Wenn Sie ein schnelles E-Bike fahren, brauchen Sie auch einen Führerausweis der Kategorie M, wenn Sie älter als 16 Jahre sind.
  • Wir empfehlen Ihnen immer, einen Helm zu tragen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.


Fahrzeuge, die nicht für den öffentlichen Raum zugelassen sind
Manche Trendfahrzeuge dürfen Sie nur auf einem abgesperrten Areal fahren, zum Beispiel:

  • Elektro-Einrad: Onewheel
  • Elektro-Einrad: Monowheel
  • Elektro-Smartwheel: Hoverboard
  • Elektro-Skateboard

Eine Übersicht über die verschiedenen Fahrzeugarten und die jeweiligen Vorschriften finden Sie in den unten verlinkten Dokumenten.

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der Kantonspolizei Bern unter folgendem Link: Kapo Bern

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