Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

09.07.2026

Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Ab sofort gilt im Verwaltungskreis Emmental ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

In diversen Verwaltungskreisen des Kantons Bern, darunter auch im Emmental, gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 m). Ausserhalb der Verbotszonen Feuer gelten folgende Regeln:

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
  • Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Die aktuellen Vorschriften und Empfehlungen des Kantons Bern finden Sie hier:

Wir danken der Bevölkerung für das Beachten der Vorsichtsmassnahmen.

Einwohner- und Sicherheitsdirektion

Bildquelle:  Kanton Bern (Naturgefahren)

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen