Gyrischachenstrasse 31, 33, 35 / Uferweg 1, 3, 7, 9
28.05.2026
Sanierung und Ersatz von Fenster und Balkonfronten
Baupublikation
Gesuchstellende
Vision Immobilier Sàrl, Sennheimerstrasse 24, 4009 Basel
Projektverfassende
Archstudio Jochen J. Schneider, Beethovenstrasse 49, 8002 Zürich
Projektstandorte
Gyrischachenstrasse 31, 33, 35 / Uferweg 1, 3, 7, 9 Burgdorf
Parzellen
Nr. 3004, 3003, 3002, 3010, 3011, 3013, 3014
Bauvorhaben
Sanierung und Ersatz von Fenstern und Balkonfronten
Überbauungsordnung
I Gyrischachen
Bauinventar
Erhaltenswert, Strukturgruppe
Schutzgebiet
S VIII Gyrischachen
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme
Nach Art. 26 BauG von Art. 6 UeO für das Abweichen vom Sanierungshandbuch für die Helferbauten
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 29. Juni 2026
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 28. Mai 2026
Bauinspektorat
