Gyrischachenstrasse 31, 33, 35 / Uferweg 1, 3, 7, 9

28.05.2026

Sanierung und Ersatz von Fenster und Balkonfronten

Baupublikation

Gesuchstellende
Vision Immobilier Sàrl, Sennheimerstrasse 24, 4009 Basel

Projektverfassende
Archstudio Jochen J. Schneider, Beethovenstrasse 49, 8002 Zürich

Projektstandorte
Gyrischachenstrasse 31, 33, 35 / Uferweg 1, 3, 7, 9 Burgdorf

Parzellen
Nr. 3004, 3003, 3002, 3010, 3011, 3013, 3014

Bauvorhaben
Sanierung und Ersatz von Fenstern und Balkonfronten

Überbauungsordnung
I Gyrischachen

Bauinventar
Erhaltenswert, Strukturgruppe

Schutzgebiet
S VIII Gyrischachen

Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au

Ausnahme
Nach Art. 26 BauG von Art. 6 UeO für das Abweichen vom Sanierungshandbuch für die Helferbauten

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 29. Juni 2026

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.

Burgdorf, 28. Mai 2026

Bauinspektorat

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