Schlössli - Öffentliche Planauflage (28. Mai bis 29. Juni 2026)

28.05.2026

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Stadt Burgdorf

Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung der Teil-Überbauungsordnung Nr. IV «Schlössli»
Überbauungsvorschriften mit Änderung von Art. 6 Abs. 2

Der Gemeinderat der Stadt Burgdorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28. Mai bis 29. Juni 2026, in der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92,
3400 Burgdorf öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten oder unabhängig davon auf der Website der
Stadt Burgdorf eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Baudirektion Burgdorf schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Burgdorf, 26. Mai 2026

Der Gemeinderat

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