Umzonung Aebimatte in Zone für öffentliche Nutzung
16.04.2026
Öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG Umzonung Aebimatte in Zone für öffentliche Nutzung
Der Gemeinderat der Stadt Burgdorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung Umzonung Mischzone 3a in Zone für öffentliche Nutzung 1.1 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. April bis zum 19. Mai 2026, in der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92,
3401 Burgdorf öffentlich auf und können während den Büroöffnungszeiten oder unabhängig davon auf der Website der Stadt Burgdorf eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Baudirektion Burgdorf einzureichen.
Burgdorf, 14. April 2026
Der Gemeinderat
